Die Positivliste – Kosmetikprodukte ohne Tierversuche

Leider war es in der Vergangenheit so, dass die Tiere für Versuche an Kosmetikprodukten für Menschen im wahrsten Sinne des Wortes ihren Kopf hinhalten mussten. Dass es auch ohne Tierversuche geht, zeigt die Positivliste des Deutschen Tierschutzbundes, auf welcher immer mehr Namen von Kosmetikherstellern und Verkäufern zu finden sind.

Um auf die Positivliste zu gelangen, müssen die Unternehmen eine lange Reihe an strengen Auflagen erfüllen. Erst wenn sich in allen Punkten daran gehalten wird, kommt man auf diese Liste und kann sich fortan damit rühmen, Kosmetik ohne Tierversuche herzustellen, zu vertreiben oder zu verkaufen.

Die Liste sieht nicht nur vor, dass Kosmetikprodukte nicht an Tieren getestet werden dürfen, sie stellt auch sicher, dass zur Gewinnung von Inhaltsstoffen keine Tiere gequält, getötet oder gar ausgerottet werden. Für wie viele Produkte Tiere gequält oder getötet werden, kann kaum in Zahlen ausgedrückt werden.

Ferner dürfen die Unternehmen der Positivliste keine Geschäftsbeziehungen zu anderen Unternehmen unterhalten, die Tierversuche durchführen oder wiederum an andere Unternehmen in Auftrag geben. Damit ist gewährleistet, dass die Unternehmen auf der Positivliste nicht das Verbot von Tierversuchen umgehen, in dem sie einfach Inhaltsstoffe zukaufen, die von anderen Betrieben unter Durchführung von Tierversuchen getestet wurden.

Natürlich kann man viel erzählen. Die Unternehmen auf der Positivliste müssen die Einhaltung der vorgenannten Richtlinien durch eine rechtsverbindliche Erklärung nachweisen. Zusätzlich dienen detaillierte Rohstofflisten mit der Angabe der Lieferanten und die vollständige Angabe der Inhaltsstoffe auf Verpackungen und in Katalogen als Nachweis, dass es sich um Kosmetik ohne Tierversuche handelt.

Die Hersteller von Kosmetik ohne Tierversuche erwerben mit Abgabe der rechtsverbindlichen Erklärung das Recht, ihre Produkte künftig mit dem sogenannten Häschen-Emblem zu kennzeichnen. Dies ist eine eingetragene Marke, die nur von Herstellern von Kosmetik ohne Tierversuche genutzt werden darf.

Verstößt ein Hersteller oder Händler auf der Positivliste gegen die Auflagen, wird er von der Liste entfernt und muss eine Strafe bis zu 10.000 Euro zahlen.

Leider finden sich auf der Positivliste bisher kaum die Namen der großen Kosmetikhersteller. Das ist schade, denn es erschwert den Verbrauchern den Kauf von Kosmetik ohne Tierversuche enorm. Der Trend wird sich aber in den nächsten Jahren dahin entwickeln, dass man Kosmetikprodukte, bei denen keine Tiere zu Schaden gekommen sind, überall kaufen kann.